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Revision von Kapitaldienst vom 15.11.2018 - 14:08
Kapitaldienst
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bezeichnung für die bei der Mittelaufnahme regelmäßig zu leistenden Zahlungen für Tilgung (Tilgungsdienst) und Zinsen bei Krediten und bei Schuldverschreibungen.
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