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Revision von Kapitaldienstfähigkeit vom 15.11.2018 - 14:08

Kapitaldienstfähigkeit

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    Fähigkeit eines Kreditnehmers (bzw. eines Objekts/Projekts), die zukünftigen Zins- und Tilgungsleistungen eines Kredits (Kapitaldienst) aus den laufenden Einkünften bzw. Cashflows termingerecht zu tätigen (ohne Berücksichtigung von Sicherheiten). Kreditinstitute haben entsprechend der Vorgaben der Bankenaufsicht (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – BaFin) vor jeder Kreditvergabe das individuelle Ausfallrisiko unter besonderer Berücksichtigung der Kapitaldienstfähigkeit zu beurteilen (Mindestanforderungen an das Risikomanagement – MaRisk BTO 1.2.1 Nr. 1 S. 2). Neben anderen Faktoren sind hierfür das Rückzahlungsverhalten des potenziellen Kreditnehmers in der Vergangenheit, die gegenwärtige Rückzahlungsfähigkeit sowie die zukünftig zu erwartenden Überschüsse zu berücksichtigen. Um die Kapitaldienstfähigkeit zu prüfen, wird bei Privatpersonen das frei verfügbare Einkommen des Kreditnehmers ermittelt; bei Unternehmen werden auf der Grundlage einer Finanzplanung zukünftige Liquiditätsüberschüsse prognostiziert. Weiterhin wird die Kapitaldienstgrenze berechnet, also der Betrag, der einem Kreditnehmer maximal für Zinsen und Tilgung zur Verfügung steht.

    Vgl. auch Rating, Bonitätsprüfung.

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