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Revision von Kapitaldienstgrenze vom 24.10.2018 - 13:24

Kapitaldienstgrenze

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    Höchstbetrag, den ein potenzieller Kreditnehmer für Zins- und Tilgungsleistungen (Kapitaldienst, Schuldendienst) aufbringen kann. Zur Berechnung wird bei Privatpersonen aus der Gegenüberstellung der laufenden Einkünfte und regelmäßigen Ausgaben zuzüglich einer Sicherheitspauschale das frei verfügbare Einkommen ermittelt. Für Unternehmen wird eine Bilanz-, Erfolgs- und Finanzplanung für die nächsten drei bis fünf Jahre durchgeführt und auf dieser Basis der künftige nachhaltige und ordentlich zu erwartende Cashflow prognostiziert. In die Berechnung fließen neben Abschreibungen, Fremdkapitalzinsen, langfristigen Rückstellungen, Entnahmen/Ausschüttungen auch Ersatzinvestitionen ein. Je nachdem ergibt sich dann eine Unter- oder Überdeckung. Im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung wird weiterhin der Auslastungsgrad in Prozent errechnet, indem der Cashflow ins Verhältnis zum Kapitaldienst gesetzt wird (ergibt die sog. Debt Service Coverage Ratio – DSCR).

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