Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von kongruente Deckung vom 12.11.2018 - 12:44

kongruente Deckung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Grund für nach § 130 InsO anfechtbare Rechtshandlung (Insolvenzanfechtung), die einem Insolvenzgläubiger eine Sicherung oder Befriedigung gewährt oder ermöglicht hat, wenn sie in bestimmtem Zeitraum vor dem Eröffnungsantrag vorgenommen worden ist und der Schuldner mit Kenntnis des Gläubigers zahlungsunfähig war oder nach dem Eröffnungsantrag mit Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit oder dem Eröffnungsantrag vorgenommen worden ist. Kongruente Deckung gilt nicht bei Margensicherheit nach § 130 I 2 InsO (i.V.m. § 1 XVII KWG).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com