Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Konnossementsgarantie vom 24.10.2018 - 13:25

Konnossementsgarantie

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bill of Lading Guarantee; Bankgarantie im Schiffsverkehr, die den Verfrachter (Garantienehmer, i.d.R. die Reederei) vor Schadensersatzansprüchen Dritter (i.d.R. gegenüber dem Exporteur) schützen soll, wenn die Ware im Bestimmungshafen ohne Vorlage eines Originalkonnossements an den Importeur ausgehändigt wird. Garantieauftraggeber ist also der Importeur, der durch die Verfügung über die Ware vor Eintreffen des Konnossements Kosten spart. Formen der Konnossementsgarantie sind entweder eine direkte Garantie oder ein „Letter of Indemnity" (Indemnitätsbrief).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com