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Revision von Kontosperre vom 09.04.2020 - 13:21
Kontosperre
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
vertragliche Vereinbarung zwischen Kreditinstitut und Gläubiger, Sichteinlagen oder Spareinlagen einer Sperrung zu unterwerfen, so dass Verfügungen über das Guthaben nur nach dem Inhalt des Sperrvermerkes zulässig sind.
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