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Revision von Konvertibilität vom 08.11.2018 - 19:27

Konvertibilität

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    Konvertierbarkeit; 1. Begriff: i.w.S. Eigenschaft eines Tauschobjekts im Sinne seiner Umtauschbarkeit bzw. Umwandelbarkeit in ein anderes. Zumeist i.e.S. verwendet für die Umtauschbarkeit einer Währung in eine andere. Eine Währung gilt dann als vollständig konvertibel, wenn das Recht, Beträge in dieser Währung zu transferieren oder in andere Währungen umzutauschen ohne (insbes. personen- oder verwendungsbezogene) Einschränkung wahrgenommen werden kann.

    2. Einschränkungen: Man unterscheidet zwischen Ausländerkonvertibilität (Umwandlungsmöglichkeit nur für Ausländer) und Inländerkonvertibilität (Umwandlungsmöglichkeit nur für Inländer) sowie Teilkonvertibilität (Umtauschbarkeit nur in bestimmte Währungen). Die Konvertibilität von Währungen ist zentrale Voraussetzung für effiziente internationale Wirtschaftsbeziehungen. Konvertibilität lässt sich auf lange Sicht nur aufrechterhalten, wenn kein Anreiz zur internationalen Devisenspekulation besteht und Devisenreserven zum Ausgleich kurzfristiger Ungleichgewichte der Zahlungsbilanz vorhanden sind.

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