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Revision von Kostenartenrechnung vom 09.04.2020 - 13:23

Kostenartenrechnung

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    primäre Aufgabe ist die eindeutige, überschneidungsfreie, vollständige Erfassung und systematische Gliederung der gesamten Kosten einer Abrechnungsperiode. Teilrechnungssystem bzw. die erste von drei Stufen der Kosten- und Erlösrechnung (Kosten- und Erlösrechnung im Bankbetrieb), in dem bzw. in der die entstandenen Betriebskosten nach verbrauchsmäßigen Gesichtspunkten (Kostenartenplan) differenziert werden. Bei der Kostenbudgetierung (Budget-Management) ist eine Soll-/Ist-Abweichungsanalyse möglich.

    Bei der Kostenerfassung müssen die Kosten aus den Aufwendungen abgeleitet werden; dabei sind die neutralen Aufwendungen zu eliminieren, der Zweckaufwand periodenrichtig zu erfassen sowie die Zusatz- und Anderskosten (kalkulatorische Kosten) einzubeziehen. Nicht in allen Fällen kalkulieren Kreditinstitute nur mit dem Zweckaufwand; auch kalkulatorische Kosten werden nicht immer berücksichtigt.

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