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Revision von Kostenträger vom 22.10.2018 - 11:28

Kostenträger

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Kostenträger sind i.d.R. Bankleistungen oder Gruppen von Bankleistungen, denen im Rahmen der Kalkulation Kosten zugerechnet werden. Kostenträger und damit Kalkulationsobjekte können aber auch Geschäftsarten sowie einzelne Kundenkonten und Kunden sein.

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