Zitierfähige Version
Kreditkarte
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
1. Begriff: Im Gegensatz zur Debitkarte bietet die Kreditkarte bei Benutzung eine Kreditgewährung durch Zahlungsaufschub oder Möglichkeit der Ratenzahlung des Zahlungsbetrags. Sie dient dem bargeldlosen Zahlungsverkehr, unterscheidet sich aber von dessen Instrumenten, da sie zugleich eine Kreditierungsfunktion (Zahlungsaufschub für den Karteninhaber) für eine Zeitspanne von bis zu sechs Wochen (Charge-Card) besitzt. Mit der Kreditkarte kann sich der Karteninhaber auch Bargeld beschaffen. Die Leistungen werden von den Kartenanbietern garantiert.
2. Anbieter (Emittenten): Die Kreditkarte wird von Banken und Sparkassen, aber auch von bankunabhängigen Finanzdienstleistern angeboten. Führend sind in Deutschland die Mastercard und die VisaCard. Darüber hinaus bieten Diners Club, American Express und Japan Credit Bureau (JCB) ebenfalls Kreditkarten an. Daneben emittieren Großunternehmen des Einzelhandels Kunden(Kredit-)-Karten, um durch die Kreditvergabefunktion der Karte eine bessere Kundenbindung zu erzielen (z.B. Kundenkarten des Handels; „Flottenkarte” der Mineralölgesellschaften).
3. Teilnehmerkreis:
a) Bei Kunden(Kredit-)Karten sind zwei Beteiligte zu unterscheiden. Im Nichtbankenbereich vereinfachen Händler und andere Dienstleistungsunternehmen, die ihren Kunden regelmäßig Kredit gewähren, ihre Kreditgewährung, indem sie mittels der Karten Kundendaten formalisieren und datenverarbeitungsgerecht aufbereiten. Auch bei den Kundenkarten von Kreditinstituten, die an Geldausgabeautomaten, Kontoauszugsdruckern und zum POS-Banking benutzt werden können, liegt ein Zwei-Parteien-System vor.
b) Drei-Parteien-System: Neben dem Handels- oder Dienstleistungsunternehmen (Vertragsunternehmen; Akzeptanzstelle), bei dem der Karteninhaber seine Rechnung mittels Kreditkarte bezahlt, ist zusätzlich noch die Kreditkartenorganisation bzw. das Kreditinstitut (Bankkreditkarte) involviert.
Vgl. auch Kreditkarte, Rechtsgrundlagen, Kreditkarte, wirtschaftliche Aspekte.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon