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Kreditvermittlung
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Vermittlung von Kreditverträgen an einen Kreditgeber, wobei der Kreditsuchende zwei Verträge abschließt, zum einen für die Vermittlung und zum anderen für die Gewährung des Kredits. Die Kreditvermittlung selbst ist daher kein Bankgeschäft i.S. des KWG, insbesondere kein Kreditgeschäft. Ein Unternehmen, dessen Haupttätigkeit darin besteht, Darlehen zwischen Kreditinstituten zu vermitteln (Geldmaklergeschäft), ist nach § 1 III 1 Nr. 8 KWG ein Finanzunternehmen i.S. des KWG.
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