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Kreditwürdigkeit
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traditionell verwendeter Begriff zur globalen Umschreibung der von einem Kreditnehmer erwarteten Eigenschaften und Fähigkeiten. Sie liegt danach vor, wenn eine Kreditvergabe unter persönlichen und sachlichen Gesichtspunkten vertretbar erscheint, d.h., wenn erwartet werden kann, dass der Kreditnehmer den aus dem Kreditvertrag sich ergebenden Verpflichtungen (Erbringung des Kapitaldienstes) nachkommt.
vgl. auch Kreditwürdigkeitsprüfung, Bonitätsprüfung.
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