Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Kursmakler vom 30.10.2018 - 14:51
Kursmakler
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
amtlich (d.h. von der zuständigen Aufsichtsbehörde) bestellter und vereidigter Handelsmakler, der Geschäftsabschlüsse in Wertpapieren, Devisen usw. vermittelt und die amtlichen Börsenpreise feststellt bzw. an der Feststellung mitwirkt.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon