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Revision von Lagefinanzamt vom 12.03.2020 - 12:02
Lagefinanzamt
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Das Lagefinanzamt ist zuständig für die gesonderte Feststellung nach § 180 AO für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, bei Grundstücken, Betriebsgrundstücken und Mineralgewinnungsrechten (§ 18 I Nr. 1 AO).
Vgl. auch Finanzbehörden.
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