Lagefinanzamt
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Das Lagefinanzamt ist zuständig für die gesonderte Feststellung nach § 180 AO für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, bei Grundstücken, Betriebsgrundstücken und Mineralgewinnungsrechten (§ 18 I Nr. 1 AO).
Vgl. auch Finanzbehörden.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Barausschüttung eines Investmentfonds
Bauherrenerlass
Bauherrenmodell
Bauzeitzinsen
Besteuerung von Kreditinstituten
Dividendenabschlag
Erträge aus Investmentanteilen i. S. d. InvStG 2003
Investmentbesteuerung
Kapitalertragsteuer-Bescheinigung
Kapitalertragsteuer-Erstattung
Kontokorrentzinsen
Lagefinanzamt
Nichtveranlagungs-Bescheinigung
Nullcoupon-Anleihe, Ermittlung des steuerpflichtigen Ertrags
Steuertermin
Umsatzsteuer auf Anlagegold
Umsatzsteuersysteme
Vorsorgeaufwendungen
Vorsorgepauschale
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