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Revision von Leihprämie vom 15.11.2018 - 14:17
Leihprämie
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die vom Entleiher zu zahlende Leihprämie wird bei Abschluss des Wertpapierdarlehens mit dem Verleiher vereinbart. Diese Prämie ist ab dem Liefertag für die gesamte Dauer des Leihgeschäfts zu zahlen. Einige Banken berechnen eine sog. Abwicklungspauschale (Minimumentgelt), wenn die Leihprämie einen bestimmten Betrag unterschreitet.
Vgl. auch Poolprämie.
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