Liquidity Coverage Ratio (LCR)
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Mindestliquiditätsquote, kurzfristige Liquiditätsdeckungsziffer. Die Bestimmungen von Basel III sehen neben der Einführung einer Net Stable Funding Ratio (NSFR) auch die Einführung einer Liquidity Coverage Ratio (LCR) vor. In der Europäischen Union (EU) findet sich eine entsprechende Regelung in Art. 412 CRR. Die LCR ist auf die Stärkung der kurzfristigen Widerstandskraft des Liquiditätsrisikoprofils von Instituten i.S. der CRR ausgerichtet. Mit ihrer Hilfe soll sichergestellt werden, dass die Institute über ausreichend lastenfreie, erstklassige liquide Aktiva verfügen, um den Liquiditätsbedarf während eines Liquiditätsstressszenarios von 30 Tagen zu decken. Die LCR setzt den Bestand eines Instituts an erstklassigen liquiden Aktiva ins Verhältnis zum gesamten Nettoabfluss von Barmitteln des Instituts in den nächsten 30 Kalendertagen. Unterschreitet die so definierte LCR einen Wert von 100 Prozent nicht, so ist die Liquidität des Instituts im kurzfristigen Bereich aus Sicht der Bankenaufsicht ausreichend.