Zitierfähige Version
Lombardkredit
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Lombarddarlehen.
1. Begriff: Kreditgewährung gegen Verpfändung von beweglichen Sachen und Rechten.
2. Lombardkredit der Banken und Sparkassen: Der echte Lombardkredit ist ein Darlehen, das auf einen festen Betrag lautet, in einer Summe zur Verfügung gestellt und durch Verpfändung von markt- oder börsengängigen Sachen oder Rechten gesichert wird. Im Gegensatz dazu wird der sog. unechte Lombardkredit als ein durch Verpfändung gesicherter Kontokorrentkredit gewährt.
3. Pfandobjekte: Als Pfandobjekte (Kriterien: Werthaltigkeit, einfache und schnelle Verwertbarkeit) können Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens herangezogen werden: z.B. Waren und Warendokumente – auch als Warenlombard bezeichnet –, Edelmetalle, Effekten (Effektenlombard), Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Rechte aus Lebensversicherungsverträgen, Forderungen aus Spareinlagen sowie Lohn- und Gehaltsforderungen. In der Praxis des Kreditgeschäfts der Banken und Sparkassen ist insbesondere die Verpfändung von börsennotierten Wertpapieren von Bedeutung.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon