Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Luftfrachtbrief vom 30.07.2012 - 18:22
Luftfrachtbrief
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
von der IATA (International Air Transport Association) geschaffener Frachtbrief, der in drei Originalen und beliebigen Kopien ausgestellt wird. Das dritte Original erhält der Absender der Ware als Beweisurkunde. Es gibt ihm wie das Frachtbriefdoppel ein nachträgliches Dispositionsrecht über die Ware.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon