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Management Fee
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Das Original: Gabler Banklexikon
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I.w.S. Entgelt für die Übernahme einer Managementfunktion; I.e.S. Provision, die eine Beteiligungsgesellschaft für die Verwaltung der Mittel eines Beteiligungsfonds erhält. Die Management Fee soll sowohl die Kosten abdecken, die im Rahmen der Investition, Überwachung und Veräußerung des Beteiligungskapitals anfallen, als auch die Fixkosten der Gesellschaft für Personal, Miete usw. I.d.R. bemisst sich die Management Fee nach der Höhe des verwalteten oder investierten Fondsvolumens.
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