Marktgerechtigkeitskontrolle
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Marktgerechtigkeitsprüfung; 1. Begriff: Im Rahmen der Marktgerechtigkeitskontrolle wird überprüft, ob Geschäftsabschlüsse zu am Markt üblichen Konditionen abgeschlossen wurden.
2. Formen: Die Kontrolle der Marktgerechtigkeit und die grundsätzliche Unzulässigkeit von Handelsgeschäften zu nicht marktgerechten Bedingungen ist für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierhandelsbanken im Anwenderkreis der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) vorgeschrieben. Ebenso werden im Rahmen des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) Regelungen zur Unzulässigkeit von Geschäftsabschlüssen zu nicht marktgerechten Bedingungen, welche sich nachteilig auf das Investmentvermögen auswirken, getroffen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anlageklasse
Clearstream Banking AG, Frankfurt (CBF)
Coupon
Depot B
Depotgeschäft
Exchange-Traded Derivatives (ETD)
Fail to deliver
Investmentvermögen
Mantel
Marktgerechtigkeitskontrolle
Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)
Sammelurkunde
Sonderverwahrung
Sperrdepot
Verwahrstelle
Verwahrstück
Verwahrung
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