geschlossenes Depot
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
verschlossenes Depot; Teil des Depotgeschäfts im weiteren Sinne eines Kreditinstituts. Gegenstände, z.B. Urkunden oder Edelmetalle, werden in feuer- und einbruchsicheren Tresorräumen (Tresor) beim Kreditinstitut für den Bankkunden aufbewahrt. Das geschlossene Depot unterliegt nicht den Vorschriften des Depotgesetzes; maßgeblich sind die Bestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch über die Miete gemäß §§ 535 ff. BGB (Schrankfächer) oder die Verwahrung gemäß §§ 688 ff. BGB. Von besonderer Bedeutung ist hierbei, dass der Verwahrer vom Inhalt der Verwahrstücke keine Kenntnis nimmt.
Vgl. auch Verwahrgeschäft der Kreditinstitute.
Gegenteil:
offenes Depot
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anlageklasse
Clearstream Banking AG, Frankfurt (CBF)
Coupon
Depot B
Depotgeschäft
Exchange-Traded Derivatives (ETD)
Fail to deliver
Investmentvermögen
Mantel
Marktgerechtigkeitskontrolle
Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)
Sammelurkunde
Sonderverwahrung
Sperrdepot
Verwahrstelle
Verwahrstück
Verwahrung
Wertpapierdarlehen
geschlossenes Depot
offenes Depot
eingehend
geschlossenes Depot
ausgehend
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geschlossenes Depot
ausgehend