Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten vom 23.10.2018 - 11:21

Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (engl. Minimum Requirement for Own Funds and Eligible Liabilities, MREL) wurde im Rahmen des Art. 45 I BRRD (Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten) als neue Kapitalkennzahl eingeführt. Sie soll sicherstellen, dass ein Kreditinstitut über ausreichend bail-in-fähiges Kapital zur Absorption von Verlusten und zu Rekapitalisierungszwecken verfügt. Dies soll vermeiden, dass sich Banken zu sehr auf Refinanzierungsformen stützen, die im Insolvenzfall vom Bail-in ausgenommen sind, da deren Einbeziehung eine Gefahr für die Finanzstabilität nach sich ziehen kann. So könnte beispielsweise von einem Bail-in gedeckter Einlagen bis zu 100.000 Euro die Gefahr eines Gläubigerruns ausgehen. Welche Instrumente als berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten gelten, legt in Deutschland § 91 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG) fest. Die Höhe der zu erfüllenden MREL-Quote ist institutsindividuell und wird von der zuständigen Abwicklungsbehörde festgelegt. Im Falle der Einhaltung der Mindestquote soll demnach zukünftig davon ausgegangen werden, dass ein Kreditinstitut ohne eine Beeinträchtigung des Finanzsystems und insbesondere ohne den Rückgriff auf Steuergelder saniert oder abgewickelt werden kann. Bei einer Missachtung der MREL-Anforderung ist zunächst ein Dialog zwischen der Aufsichtsbehörde und dem betroffenen Kreditinstitut vorgesehen. MREL findet seit 2016 für grundsätzlich alle Banken in der Europäischen Union Anwendung.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com