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mit Optionsrechten gekoppelte Aktienemission
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Ausgabe von Optionsscheinen (Issue-Linked Warrants) auf Aktien in Verbindung mit einer Aktienemission der Emittentin (sog. „Huckepack”-Verfahren). Im Prinzip werden im Rahmen einer Kapitalerhöhung zwei unterschiedliche Rechte, das Eigentumsrecht (Aktie) und das Optionsrecht, zusammen emittiert, wobei nach Emission die Einheit aufgelöst werden kann, sodass jedes der beiden Rechte einen separat handelbaren Vermögensgegenstand bildet. Wirtschaftlich handelt es sich hierbei um eine besondere Erscheinungsform des ohne Verbindung mit einer Anleihe emittierten selbstständigen Optionsscheins (nackter Optionsschein). Somit steht bei diesem Finanzierungsinstrument im Gegensatz zur reinen Optionsanleihe, bei der eine Fremdkapital- mit einer Eigenkapitalbeschaffung kombiniert wird, die reine Zuführung weiterer Eigenmittel im Vordergrund. Inwieweit zur Sicherung der Rechte der Optionsinhaber ein bedingtes Kapital nach § 192 II AktG zulässig ist, wird kontrovers diskutiert. Nach h.M. ist die Zulässigkeit einer Unterlegung von selbstständigen Optionsrechten mit einem bedingten Kapital dann gegeben, wenn die Optionsrechte einem klar abgrenzbaren und der Optionsanleihe ähnlichen Verwendungszweck, d.h. einem nachvollziehbaren Finanzierungszweck des Emittenten dienen.
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