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Revision von modifizierte bilanzielle Eigenkapitalquote vom 13.11.2018 - 18:17
modifizierte bilanzielle Eigenkapitalquote
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
§ 24 I Nr. 16 KWG definiert die modifizierte bilanzielle Eigenkapitalquote als das Verhältnis von bilanziellem Eigenkapital zur Summe aus der Bilanzsumme, den außerbilanziellen Verpflichtungen sowie dem Wiedereindeckungsaufwand für Ansprüche aus außerbilanziellen Geschäften.
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