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Negoziierungskredit
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Drawing Authorisation; 1. Begriff: in der angloamerikanischen Praxis entstandene Abwicklungsform von Dokumentengeschäften auf der Grundlage von Tratten. Im Unterschied zum Dokumentenakkreditiv begründen sie keine Leistungsverpflichtung der eröffnenden Bank. Negoziierungskredite dienen dazu, dem Exporteur Zahlung gegen Einreichung der Dokumente zu verschaffen.
2. Formen: Zu unterscheiden sind die Authority to Pay (Authority to Purchase) und die Order to Negotiate (OTN). In beiden Fällen ist der Exporteur zur Ziehung von Tratten (Drawing Authorisation) und die Bank des Exporteurs zum Ankauf dieser Tratten (Sichttratten) ermächtigt. Bei der Ankaufsermächtigung, die als Authority to Pay bezeichnet wird, sind die Tratten auf den Importeur gezogen (Nachsichtwechsel werden vom Importeur akzeptiert). Bei der OTN sind die Tratten auf die Importeurbank gezogen. Der Verkäufer haftet in jedem Fall bis zur Einlösung der Wechsel, da Negoziierungskredite stets mit „Without Recourse”-Tratten abgewickelt werden.
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