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nichtfinanzielle Gegenpartei

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Eine nichtfinanzielle Gegenpartei (engl. Non-Financial Counterparty) ist gemäß Art. 2 Nr. 9 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 (European Markets Infrastructure Regulation, EMIR) ein in der Europäischen Union niedergelassenes Unternehmen, das nicht der Gruppe der zentralen Gegenparteien angehört und das keine finanzielle Gegenpartei ist.

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