nichtfinanzielle Gegenpartei
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Eine nichtfinanzielle Gegenpartei (engl. Non-Financial Counterparty) ist gemäß Art. 2 Nr. 9 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 (European Markets Infrastructure Regulation, EMIR) ein in der Europäischen Union niedergelassenes Unternehmen, das nicht der Gruppe der zentralen Gegenparteien angehört und das keine finanzielle Gegenpartei ist.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Gesamtrisikobetrag
IRBA-Institut
KMU-Faktor
Kreditkonversionsfaktor
Kreditrisikoanpassungen, allgemeine
Kreditrisikostandardansatz
Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
Notfall-Liquiditätshilfe
Overall Capital Requirements
Pillar-2-Guidance
Pillar-2-Requirements
Risikopositionswert
Sanierungs- und Abwicklungsgesetz
Sanierungsplan
Total Loss-Absorbing Capacity
Total SREP Capital Requirements
Trennbankengesetz
Verwässerungsrisiko
comply or explain-Prinzip
risikogewichtete Positionsbeträge
eingehend
nichtfinanzielle Gegenpartei
ausgehend
eingehend
nichtfinanzielle Gegenpartei
ausgehend