Gesamtrisikobetrag
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Der Gesamtrisikobetrag eines Instituts ist nach Art. 92 III CRR (siehe Capital Requirements Regulation) die Summe aus den risikogewichteten Positionsbeträgen für das Kredit- und das Verwässerungsrisiko in allen Geschäftsfeldern eines Instituts im Anlagebuch, dem 12,5-fachen der Eigenmittelanforderungen für die Handelsbuchtätigkeit (siehe Handelsbuch) des Instituts für das Positionsrisiko sowie für Großkredite oberhalb bestimmter Obergrenzen, soweit dem Institut eine Überschreitung dieser Obergrenzen gestattet ist, dem 12,5-fachen der Eigenmittelanforderungen für das Fremdwährungsrisiko (siehe Währungsrisiko), das Abwicklungsrisiko und das Warenpositionsrisiko, dem 12,5-fachen der Eigenmittelanforderungen für das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung bei OTC-Derivaten außer bei anerkannten Kreditderivaten zur Verringerung der risikogewichteten Positionsbeträge für das Kreditrisiko, dem 12,5-fachen der Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko sowie den risikogewichteten Positionsbeträgen für das Gegenparteirisiko aus der Handelsbuchtätigkeit des Instituts für bestimmte Arten von Geschäften und Vereinbarungen. Zu diesen Geschäften zählen beispielsweise Derivate nach Anhang II der CRR oder Kreditderivate, Pensionsgeschäfte oder auch Wertpapierleihgeschäfte.