risikogewichtete Positionsbeträge
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Die Summe aller risikogewichteten Positionsbeträge ist Ausgangspunkt der Berechnung der aufsichtlichen Mindesteigenmittelanforderung zur Unterlegung des bankbetrieblichen Kreditrisikos. Die risikogewichteten Positionsbeträge sind gemäß Art. 92 CRR (Capital Requirements Regulation) mit mindestens acht Prozent Eigenmitteln zu unterlegen, zuzüglich der kombinierten Puffer-Anforderung nach § 10i Kreditwesengesetz (KWG).
Institute, die den Kreditrisikostandardansatz (KSA) verwenden, ermitteln die risikogewichteten Positionsbeträge gemäß Art. 113 I CRR, indem sie alle Risikopositionswerte, die zuvor einer Risikopositionsklasse zuzuordnen sind, mit dem für sie aufsichtsrechtlich vorgesehenen oder ermittelten Risikogewicht multiplizieren. IRBA-Institute modifizieren diese Berechnungsweise entsprechend den Vorgaben der Art. 153 ff. CRR.