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Revision von Nominalzins vom 30.07.2012 - 18:11

Nominalzins

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    1. auf den Nennwert bzw. Nominalwert eines Zinsinstruments bezogener Prozentsatz, der für die Berechnung der Zinszahlungen maßgeblich ist. Der Nominalzins kann entweder für die gesamte Laufzeit fix sein oder periodisch an einen Referenzwert, z.B. einen Referenzzinssatz, angepasst werden. Zur Bestimmung der Rendite eines Investments ist der Effektivzins zu ermitteln.

    2. Verzinsung einer Anlage, bei der im Gegensatz zum Realzins die Inflation unberücksichtigt bleibt.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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