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Revision von notleidende Kredite vom 22.10.2018 - 10:03

notleidende Kredite

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    Notleidende Kredite (Non Performing Loans, NPL) bezeichnen Darlehensverträge, bei denen der jeweilige Kreditnehmer vertragswidrige Verhaltensweisen, wie bspw. die Verletzung der vertraglichen Zahlungsverpflichtungen, zeigt und damit einhergehende Zweifel an der kreditvertraglichen Vertrauensgrundlage bestehen. Solche Zweifel können bereits in einer absehbaren Gefährdung der Rückerstattung des Darlehens, z.B. durch die wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kreditnehmers oder der Werthaltigkeit der gestellten Sicherheiten, begründet liegen. Um ein vertragsbrüchiges Verhalten möglichst eindeutig identifizieren zu können, ordnet der „Leitfaden für Banken zu notleidenden Krediten” der Europäischen Zentralbank (EZB) Kredite anhand ihrer Verzugstage unterschiedlichen Verzugsstadien zu. Ein Kredit mit mindestens 90 Verzugstagen gilt demnach grundsätzlich als notleidend. Weitere Informationen unter www.bankingsupervision.europa.eu.

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