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öffentlicher Pfandbrief
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Kommunalobligation, Kommunalschuldverschreibung; durch Forderungen gegen staatliche Stellen gedeckter, von einer Pfandbriefbank emittierter Pfandbrief auf der Grundlage des Pfandbriefgesetzes. In das Deckungsregister dürfen ausschließlich Geldforderungen aus der Vergabe von Darlehen, aus Schuldverschreibungen oder aus einem vergleichbaren Rechtsgeschäft oder andere anerkannte Forderungen aufgenommen werden, die sich gegen eine der in § 20 I PfandBG genannten staatlichen Stellen richten.
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