Ordoliberalismus
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in Deutschland in den 1920er- und 1930er-Jahren als geistige Widerstandsbewegung gegen den aufkommenden Nationalsozialismus und gegen marxistisch-leninistisch geprägte Bewegungen in Osteuropa entstanden. Gegenüber dem frühen Liberalismus, dessen Grundprinzipien anerkannt werden, wird in stärkerem Maße die Notwendigkeit gesehen, dass ein starker Staat über konsequente Wirtschafts- bzw. Ordnungspolitik und insbesondere über Wettbewerbspolitik die Grundlagen der dezentralen Wettbewerbsordnung zu erhalten hat, weil den Wirtschaftssubjekten ein „tiefer Trieb” zur Beseitigung von Konkurrenz und zum Erwerb von Monopolstellungen (Konzentration, Wettbewerb) innewohne (Walter Eucken).
Staatliche Eingriffe werden als notwendig erachtet, wenn und soweit sie ordnungskonform erfolgen (Ordnungskonformität). Der Ordoliberalismus ist eine der Grundlagen der Konzeption der Sozialen Marktwirtschaft.