Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) vom 01.04.2020 - 13:42

Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abk. OGAW; Investmentfonds, die auf Basis der OGAW-Richtlinie reguliert werden. Nach der Richtlinie sind dies Organismen, deren ausschließlicher Zweck es ist, beim Publikum beschaffte Gelder für gemeinsame Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapiere und/oder anderen liquiden Finanzanlagen zu investieren. Hierbei werden im Rahmen der Richtlinie zulässige Anlagen sowie deren Grenzen bzw. Verhältnisse definiert.

    Vgl. auch Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), Alternativer Investmentfonds (AIF)

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com