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Revision von persönlicher Verkauf vom 06.04.2020 - 16:26

persönlicher Verkauf

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    1. Begriff: Der persönliche Verkauf ist als Teilbereich der Kommunikationspolitik die Nahtstelle zwischen einem Kreditinstitut und den Bankkunden und ist durch den direkten persönlichen Gesprächskontakt zwischen einem Bankkunden und einem Bankmitarbeiter gekennzeichnet. Dem Bankmitarbeiter stehen dabei grundsätzlich zwei Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung: der Verkauf von Angesicht zu Angesicht (stationär oder mobil) und der Telefonverkauf.

    2. Bedeutung: Die besondere Notwendigkeit des persönlichen Verkaufsgesprächs für den unmittelbaren Umsatzakt eines Kreditinstituts resultiert insbesondere aus der Vertrauensempfindlichkeit sowie der Erklärungs- und Überzeugungsbedürftigkeit von wichtigen bankbetrieblichen Leistungsarten.

    3. Aufgabe: Die Aufgabe des persönlichen Verkaufs ist es, durch die individuelle Bearbeitung der Absatzpartner eines Kreditinstituts für die Inanspruchnahme der bankbetrieblichen Marktleistungen zu sorgen.

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