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Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
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Verbindung eines Pfändungs- mit einem Überweisungsbeschluss bei Pfändung von Geldforderungen (z.B. Pfändung in Bankkonten). Beide gerichtlichen Beschlüsse haben unterschiedliche Rechtswirkungen, ergehen jedoch i.d.R. gleichzeitig. Der Pfändungsbeschluss enthält ein Verfügungsverbot gegenüber dem Schuldner und ein Zahlungsverbot gegenüber dem Drittschuldner. Mit dem Überweisungsbeschluss wird die gepfändete Forderung verwertet, meist durch Überweisung zur Einziehung an den Gläubiger.
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