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Charakteristisches und namengebendes Vertragselement der Pflichtwandelanleihe, die im Falle der Nichtausübung des Wandlungsrechts der Anleihegläubiger während der Laufzeit der Anleihe automatisch mit einer Lieferung der Aktien am Ende der Laufzeit oder bei Eintritt eines anderen, in den Anleihebedingungen spezifizierten Ereignisses anstelle einer Rückzahlung getilgt wird. In der Folge reduziert die Wandlungspflicht das Recht der Wahl zwischen Aktienlieferung und Nennwertrückzahlung gegenüber der klassischen Wandelanleihe erheblich, wofür dem Kapitalgeber eine entsprechende Prämie im Anleihezins zu zahlen ist.
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