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Revision von Preisverzeichnis vom 14.11.2018 - 11:54

Preisverzeichnis

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    Das Preisverzeichnis ist i.d.R. eine von den Kreditinstituten zusätzlich zum Preisaushang praktizierte Information über Preise für weitere Dienstleistungen (z.B. Portogebühren, sonstige Auslagen) und Wertstellungsregelungen im normalen Geschäftsverkehr mit privaten Kunden oder über Preise für Dienstleistungen im normalen Geschäftsverkehr mit Firmenkunden. Auf das Preisverzeichnis im Privatkundengeschäft wird üblicherweise am Ende des Preisaushangs hingewiesen. Es wird den Kunden entweder am Schalter und/oder über den Internetauftritt des Kreditinstituts zur Verfügung gestellt.
    Werden von einem Institut Preise und Verrechnungssätze für sämtliche von ihm angebotenen Leistungen für Privatkunden entgegen der üblichen Unterscheidung in einen Preisaushang und ein separates Preisverzeichnis zusammen in ein einziges Verzeichnis aufgenommen, so ist dieses lediglich zur Einsichtnahme am Ort des Leistungsangebots bereitzuhalten, wenn das Anbringen des entsprechenden Preisaushangs wegen des Umfangs nicht zumutbar ist (§ 5 II PAngV).

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