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Private Equity
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1. Begriff: in der anglo-amerikanischen Finanzierungspraxis entstandener Ausdruck, der i.w.S. die (zeitlich limitierte) Finanzierung von nicht börsennotierten Unternehmen mit Beteiligungskapital beschreibt. Insoweit zu unterscheiden von der entsprechenden Finanzierung börsennotierter Unternehmen (Public Equity), vor allem aber der Finanzierung mit ausdrücklichem Risiko-/Wagniskapital (Venture Capital). Letzteres kann als (frühphasenspezifische) Sonderform des Private Equity aufgefasst werden, jedoch nur als solche und nicht als Synonym für den gesamten Private-Equity-Begriff. In anderer Ausgestaltung findet sich Private Equity ebenso im Rahmen der Wachstums- oder Turnaroundfinanzierung oder bei speziellen Finanzierungsanlässen wie einem Management-Buy-out.
2. Merkmale: Charakteristisch ist die Befristung des Engagements durch den endwertorientierten Kapitalgeber. Dieser wird am Ende einer durch eher aktive Einflussnahme (Hands-On-Management) oder eher passive Beobachtung gekennzeichneten Beteiligungsphase sein Engagement durch einen Exit beenden.
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