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Prolongation
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1. Prolongation eines Kredits: Verlängerung der Befristung einer Kreditlinie. Diese erfolgt bei kurzfristigen Krediten (z.B. Kontokorrent- oder Diskontkredit) automatisch seitens der Bank oder aufgrund eines Antrags seitens des Kreditnehmers. Übliche Klausel: „Wir verlängern den Kredit bis auf Weiteres, zunächst bis zum ...“.
2. Prolongation eines Wechsels: Die Verlängerung erfolgt durch Akzeptierung eines neuen vom Aussteller oder letzten Inhaber ausgestellten Wechsels seitens des Wechselschuldners (Prolongationswechsel) gegen Rückgabe des fälligen Wechsels. Anstatt des untergegangenen Handelswechsels wird damit ein Finanzwechsel in Umlauf gebracht. Dabei wird die Wechselsumme ggf. um die Diskontspesen erhöht oder um einen Teilbetrag (Teilprolongation) ermäßigt.
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