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Revision von Red Clause vom 15.11.2018 - 14:42
Red Clause
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
eine Klausel im Dokumentenakkreditiv, mittels welcher eine Bank ermächtigt wird, dem Begünstigten schon vor Einreichung der Dokumente Blankovorschüsse zu gewähren. Die Red Clause wird so genannt, weil sie im Akkreditiv-Schreiben üblicherweise rot vermerkt ist.
Vgl. auch Green Clause, Packing Credit.
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