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Revision von Reeder vom 30.07.2012 - 18:32
Reeder
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Eigentümer eines zum Erwerb durch die Seefahrt dienenden Schiffes (§ 484 HGB). Reeder kann eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine Personengesellschaft sein. Der Reeder ist regelmäßig Kaufmann (§§ 1 ff. HGB).
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