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Revision von Refinanzierung vom 07.11.2018 - 14:38
Refinanzierung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Passivgeschäft/Mittelbeschaffungen der Kreditinstitute, durch die sie in die Lage versetzt werden, sich in ihrem Aktivgeschäft an der Finanzierung anderer Wirtschaftssubjekte zu beteiligen. Die Refinanzierung wird in Deutschland durch das KWG geregelt. Es schreibt insbesondere vor, inwieweit die Refinanzierung über Eigenkapital stattfinden muss. Daneben beschaffte Fremdkapitalmittel können beispielsweise Termingelder, Kredite der Zentralbank oder anderer Banken, öffentliche Gelder oder Mittel institutioneller Anleger sein. Es wird zwischen kongruenter und inkongruenter Refinanzierung (Fristentransformation) unterschieden.
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