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Revision von Regiebetrieb vom 30.07.2012 - 18:32

Regiebetrieb

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    Form des öffentlichen Unternehmens (Unternehmensrechtsformen); Betrieb, der Teil der staatlichen oder kommunalen Verwaltung ist und von öffentlichen Bediensteten geführt wird. Der Regiebetrieb ist weder rechtlich noch organisatorisch von der Verwaltung getrennt, also keine juristische Person; lediglich finanziell wird seine Tätigkeit besonders ausgewiesen.

    Gegensatz: Eigenbetrieb.

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