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Rembourskredit
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Sonderform des Akzeptkredits (dokumentärer Akzeptkredit), bei dem auf der Grundlage eines Dokumentenakkreditivs die Bank des Exporteurs oder eine dritte Bank im Auftrag der eröffnenden Bank gegen Einreichung akkreditivgemäßer Dokumente eine Tratte (Zieltratte) des Exporteurs akzeptiert. Voraussetzungen sind ein Akzeptakkreditiv und eine Kreditlinie (Fazilität) zwischen der eröffnenden Bank und der Akzeptbank (Remboursbank). Die Bereitstellung der notwendigen Barmittel erfolgt durch Diskontierung der Wechsel durch die Remboursbank. Mit Rembourskrediten können Exporteure Außenhandelsgeschäfte kostengünstig finanzieren; der Importeur hat hingegen den Vorteil der Zieleinräumung. Rembourskredite sind Instrumente der kurzfristigen Import- und Exportfinanzierung durch Kreditinstitute.
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