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Revisionsansätze
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Der erste Revisionsansatz bezieht sich auf die Ordnungsmäßigkeit, die als Grundlage für eine auf formeller und materieller Ebene einwandfreie Rechnungslegung dient und eine Zuverlässigkeit des Zahlenmaterials sowie einen Schutz der Vermögensgegenstände gewährleisten soll. Der Revisionsansatz der Wirtschaftlichkeit ist auf die Einhaltung des ökonomischen Prinzips im Rahmen der unternehmerischen Prozessabläufe ausgerichtet, während der in engem Bezug hierzu stehende Revisionsansatz der Zukunftssicherung auf den Fortbestand eines Unternehmens ausgerichtet ist. Ein weiterer, ebenso eine beratungsbezogene Komponente aufweisender Revisionsansatz bezieht sich auf die Zweckmäßigkeit und verfolgt das Ziel, aufbauend auf vorzunehmenden Zweckmäßigkeitsprüfungen Handlungsempfehlungen ableiten zu können.
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