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Revolving-Geschäft
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Das Revolving-Geschäft ist ein Bankgeschäft, das gemäß § 1 I 2 Nr. 7 KWG in der „Eingehung der Verpflichtung, zuvor veräußerte Darlehensforderungen vor Fälligkeit zurückzuerwerben“, besteht. Im Rahmen eines sogenannten Revolving-Systems werden langfristige Darlehensforderungen an einen oder mehrere Investoren verkauft, wobei sich der Verkäufer gleichzeitig dazu verpflichtet, diese Forderung vor ihrer Fälligkeit (i.d.R. bereits nach kurzer Zeit) von den Käufern zurückzuerwerben. Die zurückerworbenen Darlehensforderungen werden typischerweise unmittelbar nach dem Rückkauf erneut an (dieselben oder andere) Investoren mit einer Rückerwerbsverpflichtung veräußert. Durch die wiederholte Refinanzierung langfristiger Kredite mit kurzfristigen Mitteln findet eine Fristentransformation statt, bei der der Verkäufer das Risiko der Wiederveräußerung (Refinanzierungsrisiko) sowie i.d.R. auch das Zinsänderungsrisiko trägt. Das Revolving-Geschäft ist für den Verkäufer der Darlehensforderungen dann lohnend, wenn die Zinskosten für die kurzfristige Refinanzierung geringer als die aus den langfristigen Darlehensforderungen resultierenden Zinserträge sind. Eine größere Rolle spielte das Revolving-Geschäft in den 1960er-Jahren, als der Finanzmakler Rudolf Münemann mit seinem System „7 M“ in hohem Maße Fristentransformation betrieb und damit große Erfolge verzeichnete. Als jedoch die Zinssätze für kurzfristige Gelder im Jahr 1970 die fest vereinbarten Zinssätze für die langfristig herausgegebenen Kredite überstiegen, scheiterte Münemanns Gesellschaft an dieser negativen Zinsspanne.
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