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Risikopositionsklasse
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Die aufsichtsrechtlichen Risikopositionsklassen dienen der Einteilung von Forderungspositionen (siehe auch Risikopositionswert) einer Bank anhand der Schuldner in verschiedene Gruppen. Für Institute, die den Kreditrisikostandardansatz (KSA) verwenden, sind die Risikopositionsklassen in Art. 112 CRR (Capital Requirements Regulation) abschließend aufgezählt. IRBA-Institute weisen ihre Risikopositionswerte einer Forderungsklasse nach Art. 147 II CRR zu. Die Zuordnung von Risikopositionswerten zu Risikopositionsklassen dient der Festlegung der für die jeweilige Risikoposition vorzuhaltenden Mindesteigenmittelausstattung. Diese schwankt einerseits in Abhängigkeit von der zugrunde zulegenden Risikopositionsklasse und der damit verbundenen aufsichtsrechtlichen Einschätzung über die grundsätzliche durchschnittliche Bonität der jeweiligen Risikopositionsklasse. Andererseits kann die geforderte Eigenmittelausstattung maßgeblich auch von externen Ratings beeinflusst werden.
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