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Revision von Roll-over-Kredit vom 15.11.2018 - 14:43

Roll-over-Kredit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    mittel- bis langfristiger Kredit, bei dem der Zinssatz nicht für die gesamte Kreditlaufzeit festgelegt, sondern periodisch an den Markt-/Referenzzinssatz (z.B. EURIBOR, LIBOR) angepasst wird. Die Kreditlaufzeit wird in Zinsperioden (Roll-over-Perioden) unterteilt (Länge zumeist ein bis zwölf Monate). Während der Periode bleibt der Zinssatz unverändert. Nach Ablauf der Zinsperiode findet erneut eine Anpassung für die nächste Zinsperiode statt. Das Zinsänderungsrisiko trägt der Kreditnehmer. Die Art der Zinsvereinbarung erleichtert dem Kreditgeber die Refinanzierung, da veränderte Geldmarktbedingungen nach Ablauf der Zinsperiode auf den Schuldner abgewälzt werden können. Somit ist auch bei an sich langfristigen Krediten eine kurzfristige Refinanzierung seitens des Kreditgebers möglich.

    Arten:
    a) Vereinbarung eines festen Darlehensbetrags, der zu einem festen Zeitpunkt in einer Summe ausgezahlt wird.
    b) Für den Kreditnehmer ist eine variable Kreditinanspruchnahme möglich, lediglich ein Höchstkreditlimit ist vereinbart. Auch bei vollständiger zwischenzeitlicher Rückzahlung bleibt das Vertragsverhältnis bestehen.
    c) Für den Fall eines unvorhergesehenen Finanzierungsbedarfs oder evtl. auftretender Kapitalmarktengpässe wird vorsorglich die Bereitstellung der erforderlichen Kreditmittel vereinbart (Stand-by-roll-over-Kredit).

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