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Revision von Rückzahlungswahlrecht vom 04.09.2019 - 10:52

Rückzahlungswahlrecht

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    Recht des Emittenten eines Zinsinstruments, die Rückzahlung zum Nennwert oder in Abhängigkeit von einem bestimmten Index vorzunehmen.

    Vgl. Reverse Convertible.

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